Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der w3-Agentur, nachfolgend w3 genannt.
§1 Vertragsgegenstand
w3 stellt dem Kunden Speicherplatz unter eigener Domain auf einem mit dem Internet verbundenen Server gemäß gültiger Angebotsbeschreibung zur Verfügung (nachfolgend Webhosting-Paket genannt). Das Webhosting-Paket lässt sich auch zum Versand und Empfang von E-Mails nutzen. w3 behält sich vor, ein- und ausgehende E-Mails automatisiert auf Virenbefall und/oder Verdacht auf Werbung (“Spam”, “Junk-Mail”) zu untersuchen und die Zustellung bei hinreichendem Verdacht gegebenenfalls zu unterbinden. Jedes Webhosting-Paket hat eine festgelegte Speicherkapazität. Ist die Speicherkapazität erschöpft, behält sich w3 vor, die Ablage von weiteren Daten oder den Empfang weiterer E-Mails zu unterbinden. Zweiter Vertragsgegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
§2 Vertragsbeginn, Vertragsdauer
Der Vertrag zwischen den beiden Vertragspartnern tritt mit der schriftlichen Auftragserteilung (per Fax oder postalisch) einer von w3 angebotenen Dienstleistung in Kraft und wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das zwischen w3 und dem Teilnehmer bestehende Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich (per Fax oder postalisch) zu erfolgen. Bei Kündigung eines Webhosting-Paketes kann w3 nur solche Kündigungen akzeptieren, die den Ansprüchen der Domainvergabestellen (DENIC e.G. etc.) entsprechen. Dies umfasst insbesondere, dass w3 eine vom Domaininhaber (“Admin-C”) unterzeichnete Einverständniserklärung schriftlich (per Fax oder postalisch) vorliegt. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund kann dann vorliegen, wenn der Kunde gegen die in §11 aufgeführten Nutzungsbedingungen verstößt.
§3 Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch w3 mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von w3 im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei w3. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 7 auf den Auftraggeber über.
§4 Treubindung an den Auftraggeber
Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet w3 zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch w3, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.
§5 Media-Aufträge
Aufträge an Werbeträger erteilt w3 im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungtreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen.
§6 Konkurrenzausschluss
w3 verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch w3 korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.
§7 Geheimhaltungspflicht
w3 ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet w3 diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
§8 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle mit den gelieferten Arbeiten von w3 zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt w3 im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei w3.
§9 Rechnungsstellung, Zahlungen
Die in Rechnung gestellten Entgelte können derzeit über das Lastschrifteinzugsverfahren (derzeit nur innerhalb von Deutschland), per Kreditkarte (derzeit nur im Ausland) per Banküberweisung oder Verrechnungsscheck beglichen werden. Als Zahlungsziel werden 14 Tage ab Rechnungsdatum vereinbart. Ergänzende Bedingungen bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung durch den Kunden: Bei einem Wechsel seiner Kontoverbindung hat der Kunde w3 hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR erhoben sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Rücklastschrift von w3 zu verantworten ist. Kommt es zu einer Rücklastschrift, hat der Kunde den Betrag der Rücklastschrift zzgl. der Bearbeitungsgebühr innerhalb von zehn Werktagen auf das Konto von w3 zu überweisen. Ergänzende Bedingungen für Kunden mit einer Kontoverbindung außerhalb Deutschlands: Bei Überweisungen oder Scheckausstellungen aus dem Ausland hat der Kunde sowohl eigene als auch fremde Bankspesen zu tragen.
§10 Zahlungsverzug
Bei Überschreitung von Zahlungszielen oder einer Rücklastschrift ist w3 auch ohne Mahnung berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 3% oberhalb des von der EZB festgelegten Basiszinssatzes zu erheben. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist w3 ferner berechtigt, kostenpflichtige Mahnungen (je Mahnstufe 5 Euro) auszustellen. w3 ist nach Verstreichen des Zahlungsziels und einer weiteren Nachfrist berechtigt, das Webhosting-Paket oder Teile dieses Paketes zu deaktivieren, bis die Zahlung auf einem der Konten von w3 eingegangen ist. w3 ist ferner berechtigt, auch solche Webhosting-Pakete des Kunden zu deaktivieren, die mit dem Zahlungsverzug nicht in Zusammenhang stehen. Die Reaktivierung eines Webhosting-Paketes ist mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR verbunden.
§11 Nutzungsordnung
Der Kunde gewährleistet, dass die von Ihm hinterlegten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine erotischen, pornographischen, links- oder rechtsextremistischen, oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte im Zusammenhang mit einem Webhosting-Paket bereitzustellen. Zu den Aufgaben von w3 gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen. Der Kunde hat darauf zu achten, dass der Server durch seine Internetpräsenz nicht in unzumutbarer Weise belastet wird. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf die Nutzung von Serverressourcen von w3, die primär anderen externen Websites zugute kommen (z.B. Bannertauschdienste, Counter-Service). Das Versenden unerwünschter E-Mails oder Newsgroup-Postings (“Spam”, “Junk-Mail” etc.) durch Server von w3 oder im Zusammenhang mit diesen ist strikt verboten. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen können zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und/oder zur Stellung von Schadensersatzforderungen seitens w3 führen. Der Kunde erkennt an, dass er allein für die Inhalte seiner Website verantwortlich ist und erklärt sich bereit, w3 von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit seiner Website freizustellen. Gemäß §6 Telemediengesetz verpflichtet sich der Kunde, ein Impressum auf seiner Website zugänglich zu machen. Hat der Kunde zur Pflege seiner Internet-Seiten einen mit einem Passwort geschützten Zugang erhalten, ist dieses Passwort vertraulich zu halten. Durch die Übermittlung der Zugangsdaten über das Internet können Dritte hiervon Kenntnis gelangen. Dieses Risiko wird vom Kunden in Kauf genommen. Eine Weiter- und/oder Untervermietung des Webhosting-Paketes ist nicht gestattet.
§12 Domainnamen
w3 ist nicht für die Einhaltung gesetzlicher Namensrechte bei der Beantragung von Domains verantwortlich und überprüft diese auch nicht. w3 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Domainnamen die Rechte Dritter verletzen können. w3 verpflichtet sich, Domains aufgrund der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen (DENIC e.G. etc.) zu registrieren. Dies beinhaltet die Anmeldung einer Domain auf den Domaininhaber, was mit der Veröffentlichung seines Namens, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer in öffentlich zugänglichen Datenbanken (z.B. DENIC-Datenbank) verbunden sein kann. Der Kunde kann von einer Zuteilung eines Domainnamens erst dann ausgehen, wenn w3 Ihm dies bestätigt hat und seine Internetpräsenz unter diesem Domainnamen freigeschaltet hat. Domainprüfungen durch die Online-Abfrage auf der Website von w3 oder Antworten auf schriftliche oder mündliche oder sonstige Anfragen sind immer unverbindlich. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens w3 ausgeschlossen. Ist eine Domain nicht mehr verfügbar, hat der Kunde das Recht, einen anderen verfügbaren Domainnamen auszuwählen. Ergänzende Bedingungen für DE-Domains: Bei DE-Domains wird ein eigenständiger Vertrag zwischen dem Kunden und der Domainvergabestelle DENIC e.G. geschlossen. w3 tritt hierbei als Vermittler auf. Um auch für den Fall, dass das von w3 beauftragte DENIC-Mitglied bzw. w3 selbst seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der DENIC e.G. nicht nachkommt, gelten für den Kunden subsidiär die DENIC-Direktpreise, um die dauernde Domaininhaberschaft des Kunden sicherzustellen. Zugrunde gelegt werden die DENIC-Registrierungsbedingungen und Registrierungsrichtlinien, die unter der Adresse http://www.denic.de/ abrufbar sind.
§13 Haftung, Höhere Gewalt
w3 legt einen äußerst hohen Wert auf die Qualität und hostet ausschließlich auf Servern mit Vollausstattung und hoher Verfügbarkeit. Da sich kurze Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder Systemausfällen jedoch nie ganz vermeiden lassen, kann w3 keine Garantie für einen vollständig unterbrechungsfreien Serverbetrieb geben. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes (eine Jahresmiete) beschränkt. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet w3 dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Fälle höherer Gewalt (z.B. Störungen im Internet, Verschulden von Dritten), die einen oder beide Vertragspartner ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Vertragspartner bis zum Wegfall des Ereignisses von der Erfüllung dieses Vertrages. Der Vertragspartner, bei dem die höhere Gewalt aufgetreten ist, hat den Partner hiervon schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen.
§14 Datensicherung
w3 ist nicht für die Datensicherung der im Zusammenhang mit dem Webhosting-Paket gespeicherten Daten verantwortlich. w3 ist nicht verpflichtet, Sicherheitskopien seiner auf dem Server von w3 bereitgestellten Dateien anzufertigen.
§15 Kommunikation
Informationen von w3 werden vorwiegend an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mailadresse regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen. Falls sich diese E-Mail-Adresse und/oder die Postanschrift ändern, hat der Kunde w3 hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, gelten die Informationen dennoch als zugestellt.
§16 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
w3 ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die bei w3 hinterlegte E-Mail-Adresse. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bekanntgabe auf schriftlichem Weg, gelten die geänderten oder ergänzten Bedingungen als akzeptiert und treten anstelle der alten Bedingungen.
§17 Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung zu setzen, die den Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung und dem Vertrag insgesamt entspricht.
§18 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner vereinbaren bei allen Streitigkeiten, die sich nicht einvernehmlich regeln lassen, den Gerichtsstand Münster. Auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar. Grundsätzlich soll aber eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden.
Stand: 01.01.2009